Stundenansatz
Der Stundenansatz beträgt CHF 270 zuzüglich Auslagen und MwSt. (8 %).
Dieser Ansatz wird für Fälle ohne Streitwert angewendet.
Unentgeltliche Rechtshilfe
Verfügt eine Person nicht über die erforderlichen Mittel, um ihre Verfahrensrechte auszuüben, kann sie unentgeltliche Rechtshilfe erhalten, sofern ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint.
Tarif nach Streitwert
Der Tarif richtet sich nach der kantonalen Verordnung über den Anwaltstarif (RSJU 188.61).