Bis heute besteht in der Schweiz keine gesetzliche Fortbildungspflicht für Anwälte.
In unserer Kanzlei hingegen verpflichtet sich jeder Anwalt, mindestens 50 Stunden pro Jahr in die fachliche Fortbildung zu investieren.
Weiterbildung
Bis heute besteht in der Schweiz keine gesetzliche Fortbildungspflicht für Anwälte.
In unserer Kanzlei hingegen verpflichtet sich jeder Anwalt, mindestens 50 Stunden pro Jahr in die fachliche Fortbildung zu investieren.