Ihr erstes Gespräch

Ihr erstes Treffen mit Ihrem Anwalt ist wichtig. Es will gut vorbereitet sein.

Bevor das  erste Treffen vereinbart wird, informiert sich Ihr Anwalt zuerst mittels eines kurzen Telefongesprächs über die Sachlage. Er möchte in Erfahrung bringen, wer die Gegenpartei ist, um eventuelle Interessenskonflikte im Voraus ausschliessen zu können.

Anschliessend stellt  der Anwalt einige Fragen zu Ihrem Anliegen und weist darauf hin, welche Dokumente Sie beim ersten Treffen idealerweise mitbringen sollten.

Aufgrund der im  ersten Gespräch erhaltenen Informationenentscheidet der Anwalt , ob er Ihr Mandat annehmen kann oder nicht. Dies ist ein wichtiger Moment: Mit der Annahme des Mandats  gehen Sie mit „Ihrem“ Anwalt ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis ein. Er übernimmt Ihren Fall und setzt sich für Sie ein. Im Folgenden legen Sie gemeinsam den Gegenstand des Mandats fest.

Daraufhin entscheidet der Anwalt, welche Schritte zunächst einzuleiten sind, insbesondere bezüglich der Verfahrensfristen.

Beim ersten Gespräch erklärt Ihnen der Anwalt zudem, auf welcher Basis seine Honorare berechnet werden und gibt Ihnen sofern möglich eine erste Schätzung des Gesamtbetrags.